Von Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Montag 22. Juni 2026 läuft das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragung kann an nachstehenden Tagen und zu folgenden Zeiten am Marktgemeindeamt Windhaag bei Freistadt, Markt 1, vorgenommen werden:
Montag
| 15. Juni 2026
| 07:30 bis 20:00 Uhr
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Dienstag
| 16. Juni 2026
| 07:30 bis 18:00 Uhr
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| Mittwoch | 17. Juni 2026 | 07:30 bis 16:00 Uhr
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Donnerstag
| 18. Juni 2026
| 07:30 bis 18:00 Uhr
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Freitag
| 19. Juni 2026
| 07:30 bis 16:00 Uhr
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Samstag
| 20. Juni 2026
| geschlossen
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Sonntag
| 21. Juni 2026
| geschlossen
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Montag
| 22. Juni 2026 | 07:30 bis 16:00 Uhr
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Eine Voranmeldung oder Terminvereinbarung ist nicht erforderlich!
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026), 20.00 Uhr, durchführen.
Die Texte und die Begründungen zu den einzelnen Volksbegehren können Sie unter folgendem Link herunterladen: Aktuelle Volksbegehren