Waldbrand-Schutzverordnung 2026 - Bezirk Freistadt

waldbrand

Seit 10. April 2026 gilt die Waldbrandschutzverordnung. In den Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereichen aller Gemeinden des Bezirkes Freistadt sind jegliches Feueranzünden und das Rauchen verboten.

Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und Trockenheit wurde von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt am 09. April 2026 eine Verordnung (siehe Beilage) betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des politischen Bezirkes Freistadt und deren Gefährdungsbereiche durch Kundmachung des Amtsblattes im RIS rechtswirksam erlassen.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.

10.04.2026 10:00