Marktgemeinde Windhaag bei Freistadt
Startseite > Bürgerservice > Amtstafel
Aushängezeitraum: 10.04.2026 - 02.11.2026
Die nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 144/2023, erfolgte Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken für jedermann macht es notwendig, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt werden.
Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und Trockenheit wurde von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt am 11. März 2025 eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des politischen Bezirkes Freistadt und deren Gefährdungsbereiche durch Kundmachung des Amtsblattes im RIS rechtswirksam erlassen.
Diese Verordnung tritt mit 11. März 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2025 außer Kraft.
Waldbrandschutz-Verordnung BH Freistadt 2026 (103 KB) - .PDF
Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.