Kindergartengebühr

Mit 1. September 2009 ist der Besuch des Kindergartens von 2,5 Jahren bis Schuleintritt gratis. 

Der Werkkostenbeitrag beträgt € 72,- pro Kind.

Nachmittagsbetreuung 

Im Kindergarten Windhaag wird an 2 Tagen in der Woche die Nachmittagsbetreuung angeboten.

Gemäß § 27 und § 28 des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes 2007 - in der Fassung der Novelle 2017 (LGBl. Nr. 94/2017) – sowie der Oö. Elternbeitragsverordnung 2018, LGBl. Nr.  1/2018, haben die Kindergartenbetreiber von den Eltern einen angemessenen, sozial gestaffelten Kostenbeitrag (Elternbeitrag) einzuheben, der höchstens kostendeckend sein darf. Dieser ist nach dem Familieneinkommen festzusetzen und beträgt grundsätzlich 3 % des monatlichen Brutto-Einkommens, jedoch mindestens 45,00 Euro und höchstens 116,00 Euro pro Monat. 

Da aber im hiesigen Kindergarten die Nachmittagsbetreuung nur an maximal zwei Tagen in der Woche stattfindet, verringern sich die im vorigen Absatz genannten Beträge um 50 % des 5-Tages-Tarifes; es sind dies somit mindestens 22,50 Euro und höchstens 58 Euro pro Monat.